Aktuelles

SPENDENAUFRUF

UNTERSTÜTZEN SIE DIE KLAGE VON GESCHÄDIGTEN DES LUFTANGRIFFS BEI KUNDUS MIT IHRER SPENDE!

Am 4. September 2009 bombardierte die Bundeswehr eine Menschenmenge bei Kundus in Afghanistan. Es gab über 100 Tote und zahlreiche Schwerverletzte. Die Folgen dieses Luftangriffes sind für die Verletzten und Hinterbliebenen bis heute gravierend. Viele Familien verloren ihre Haupternährer und Kinder und sind nun selbst nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt eigenständig sicherzustellen.

Warum wird Klage eingereicht?
Nachdem die Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium nun endgültig gescheitert sind, bleibt eine Klage der einzige Ausweg für die Geschädigten, doch noch eine angemessene Entschädigung für den Verlust Ihrer Familienangehörigen zu erlangen. Die bislang offerierten 5.000 US-Dollar (ca. 3.700 Euro) sind viel zu gering, um den Verlust der Haupternährer der Familien auszugleichen und haben zudem nicht alle Familien der Geschädigten erreicht. In den Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium, in denen es auch darum ging, Projekte wie Waisenhäuser und Spezialabteilungen in Krankenhäusern zu realisieren, hat sich gezeigt, dass die Bundesregierung nicht gewillt ist, eine adäquate Entschädigung zu zahlen.

Warum spenden?
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Klage vor deutschen Gerichten auf mindestens 28.000 Euro pro getötete Person. Diese Summe wurde von der Bundesregierung bereits in anderen tödlichen Zwischenfällen in Afghanistan gezahlt. Eine Klageeinreichung kann aber nur zustande kommen, wenn die voraussichtlichen Prozesskosten gedeckt sind. Kalkuliert wird hier mit 10.000 Euro pro Kläger. Die Kostenberechnung umfasst den gesamten Rechtsweg vom Landgericht bis zum Bundesverfassungsgericht und dient dazu, das Kostenrisiko der anfallenden Gerichtskosten und der Kosten für die Rechtsanwälte der Gegenseite abzusichern. Die Spenden werden nicht für eigene Rechtsanwaltsgebühren verwendet. Die Zahl der Kläger hängt vom Spendenaufkommen ab. Sollten zu wenige oder zu viele Spenden eingehen, so werden diese Spenden den Geschädigten direkt zugutekommen.

Wozu dient die Klage?
Die Klage dient vor allem dazu, das Leid der Familienangehörigen zu lindern und ihnen und den Verletzten des Angriffs eine angemessene Entschädigungssumme zukommen zu lassen. Darüber hinaus hat die Klage auch grundsätzliche Bedeutung für geschädigte Zivilisten in bewaffneten Konflikten. Bislang ist es höchstrichterlich nicht abschließend entschieden, ob von Kriegshandlungen der Bundeswehr geschädigte Zivilisten einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben. Mit der zunehmenden Beteiligung der Bundeswehr an kriegerischen Auseinandersetzungen wird diese Frage zukünftig aber eine immer größere Rolle spielen.

Wer reicht die Klage ein?
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Klageeinreichung der Geschädigten. Vertreten werden diese durch die Rechtsanwälte Dr. Reiner Geulen und Dr. Remo Klinger aus Berlin. Diese werden unterstützt durch Rechtsanwalt Karim Popal und Rechtsanwalt Bernhard Docke, jeweils aus Bremen.

Wo kann ich spenden?
Bitte spenden Sie an:

ECCHR
Kontonr.: 7487748000
Berliner Volksbank
BLZ: 100 900 00
IBAN: DE53 10090000 7487748000
BIC/SWIFT: BEVODEBB
Stichwort: Kundus

Das ECCHR ist Mitglied im Forum Menschenrechte, der Koalition gegen Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien und dem Netzwerk für Unternehmensverantwortung Corporate Accountability (CorA). Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Bitte Adresse für Spendenquittung angeben.

Bitte spenden Sie so bald wie möglich, denn die Lage der Geschädigten verschlechtert sich von Tag zu Tag! Vielen Dank!

Spendenaufruf als PDF-Datei

 

Der Fall "Kunduz"

Am 4. September 2009 veranlasste der deutsche Oberst Georg Klein einen Luftangriff auf zwei in der Nähe von Kundus von den Taliban entführte Tanklastwagen. Dabei wurden 137 Zivilisten getötet und viele verletzt. Ich als Rechtsanwalt und mein Rechercheteam haben uns zur Aufgabe gemacht, in der Sache zu recherchieren. Wir werden zukünftig alle Interessenten hinsichtlich des Falles "Kunduz" informieren.

Weitere Fotos finden Sie in der Bildergalerie.

Presseschau

"Report Mainz und die Medienkampagne gegen Karim Popal"
hintergrund.de | 15. Juni 2010

"Das ist ein Geheimprozess"
Jungle World | 06. Mai 2010

"Auf der Suche nach den Kundus-Opfern"
STERN.DE | 25. April 2010

"Entschädigungen für Kundus-Opfer lassen auf sich warten"
WESER-KURIER | 19. März 2010

"Guttenberg in Erklärungsnot"
stern.de | 16. Januar 2010

"Bremer Anwalt Popal wehrt sich"
radiobremen.de | 14. Januar 2010

"Ein Waisenhaus für Kundus"
taz.de | 14. Januar 2010

"Opfer-Anwalt Popal kämpft mit Hindernissen"
ZEIT ONLINE | 14. Januar 2010

"Entschädigung für Opfer des Luftangriffs"
Nordsee-Zeitung | 13. Januar 2010

"Bundeswehr plant Winterhilfe in Kunduz"
SPIEGEL ONLINE | 13. Januar 2010

"Karim Popal, Anwalt der Opfer von Kundus, im Interview"
tagesschau.de | 08. Dezember 2009

"Bremer Anwalt Popal streitet für die Opfer von Kundus"
WESER-KURIER | 28. November 2009

 

Sie wollen immer gut informiert sein? - Schicken Sie uns einfach eine E-Mail und wir nehmen Sie in unseren Info-Verteiler auf.